Von der Idee zum Projekt
Sie haben eine Projektidee und möchten diese gerne mit Hilfe von LEADER realisieren? Wir helfen Ihnen bei der Vobereitung!
Unsere LAG-Managerinnen stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner bei all Ihren Fragen zur Seite.
Projektvorhaben ab 7.000€
- Antragsberechtigt sind prinzipiell alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Privatpersonen, Vereine, Kommunen oder Unternehmen.
- Wichtig ist, dass der Antragsteller das Projekt im Rahmen der Umsetzung als Projektträger auch selbst betreibt. Hier gilt zu beachten, dass der Projektträger 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel aufbringt.
- Als wichtige Voraussetzung für die Umsetzung Ihres Projekts gilt: Es muss den Entwicklungs- und Handlungszielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und im LAG-Gebiet umgesetzt werden.
- Die Förderung je Projekt ist grundsätzlich auf 250.000 € je Projekt beschränkt.
- Projekte mit einer Fördersumme von weniger als 7.000 € werden nicht bewilligt.
- Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nettokosten) bei nicht-produktiven Projekten und 30 % bei produktiven Projekten. Die restlichen 50% bzw. 70% der Projektkosten müssen anderweitig finanziert werden. Möglichkeiten der Ko-Finanzierung sind beispielsweise Eigenmittel des Antragstellers, öffentliche oder private Mittel, Spenden, Eigenleistungen durch bürgerschaftliches Engagement.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert und muss durch den Projektträger selbst getragen werden
Für die Einreichung Ihres Förderantrags haben wir die wichtigsten Unterlagen nachfolgend bereitgestellt. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und prüfen Sie alle Punkte des vorgegebenen Projektablaufplans, denn so erreichen Sie sicher Ihr Förderziel.
Nach Erstellung der Projektunterlagen wird dem Entscheidungsgremium unserer LAG Ihre Projektidee vorgestellt und mittels eines Projektauswahlverfahrens auf Förderfähigkeit geprüft. Der positive Beschluss dieses Gremiums ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie einen Förderantrag beim zuständigen Amt einreichen können. Über die Projektförderung entscheidet letztendlich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ingolstadt-Pfaffenhofen, das sich bei der Entscheidung an der LEADER-Förderrichtlinie (2023 - 2027) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELFT) orientiert.
Wichtiger Hinweis: Ein Maßnahmenbeginn ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der LEADER-Förderung.
Einzelmaßnahmen bis 5.000€ („Unterstützung Bürgerengagement“)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, kleinere Vorhaben (Einzelmaßnahmen) aus den Mitteln von „Unterstützung Bürgerengagement“ unterstützen zu lassen. Unser Ziel ist es, dadurch das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Dachau auf möglichst unbürokratischem Weg zu fördern.
- Antragsberechtigt sind z.B. Vereine, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Schuklassen, Einzelpersonen und Unternehmen (bürgerschaftliches Engagement muss nachgewiesen werden) mit Sitz im Landkreis Dachau, die sich für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Weiterentwicklung des Landkreises einsetzen.
- Ausgeschlossen von der Unterstützung sind kommunale Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) sowie Vereine und Gruppierungen, die politische Ziele verfolgen.
- Die Höhe der Unterstützung beträgt max. 5.000 € je Einzelmaßnahme und wird als Festbetrag festgelegt. Das Entscheidungsgremium entscheidet über die Maßnahme und die Höhe der Unterstützung. Als Entscheidungsgrundlage dienen die Kosten, die der Akteur mit seiner schriftlichen Anfrage darlegt.
- Die Mindestfördersumme beträgt 500€.
- Die geplanten Vorhaben müssen die Entwicklungs- und Handlungsziele des Vereins (siehe Lokale Entwicklungsstrategie) unterstützen.
- Jedes Vorhaben bzw. jeder Akteur kann grundsätzlich nur einmal pro Aufruf (und max. zweimal pro Förderperiode) durch die LAG unterstützt werden.
- Art und Inhalt der Einzelmaßnahmen werden im Formblatt „Anfrage“ dargestellt und schriftlich bei Dachau AGIL e. V. eingereicht. Die zusätzliche Antragstellung per Förderantrag ist NICHT erforderlich.
- Nach Abschluss der „Zielvereinbarung“ mit der LAG muss die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
- Nach Durchführung der Maßnahme wird die LAG Dachau AGIL e. V. zeitnah und schriftlich durch den Akteur darüber in Kenntnis gesetzt. Die Auszahlung des vereinbarten Unterstützungsbetrags erfolgt nach Einreichung aller erforderlichen Nachweise (siehe „Regelungen und Grundsätze“).
Relevante Unterlagen
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle relevanten Informationen zu den Regelungen und zum Ablauf. Sie sind Bestandteil einer erfolgreichen Unterstützung aus den Mitteln von „Unterstützung Bürgerengagement“. Die Formblätter „Anfrage“ und „Zielvereinbarung“ werden durch den Akteur ausgefüllt und an die LAG Dachau AGIL e. V. übermittelt.
Wichtiger Hinweis: Der nächste Einreichungszeitraum wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.
Sie haben noch Fragen?
Das Team von Dachau AGIL nimmt sich gerne Zeit für Sie und unterstützt Sie von der Antragstellung bis zur Abrechnung!