Von der Idee zum Projekt
Sie haben eine Projektidee und möchten diese gerne mit Hilfe von LEADER realisieren? Wir helfen Ihnen bei der Vobereitung!
Unsere LAG-Managerinnen stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner bei all Ihren Fragen zur Seite.
Projektvorhaben ab 7.000€
- Antragsberechtigt sind prinzipiell alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Privatpersonen, Vereine, Kommunen oder Unternehmen.
- Wichtig ist, dass der Antragsteller das Projekt im Rahmen der Umsetzung als Projektträger auch selbst betreibt. Hier gilt zu beachten, dass der Projektträger 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel aufbringt.
- Als wichtige Voraussetzung für die Umsetzung Ihres Projekts gilt: Es muss den Entwicklungs- und Handlungszielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und im LAG-Gebiet umgesetzt werden.
- Die Förderung je Projekt ist grundsätzlich auf 250.000 € je Projekt beschränkt.
- Projekte mit einer Fördersumme von weniger als 7.000 € werden nicht bewilligt.
- Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nettokosten) bei nicht-produktiven Projekten und 30 % bei produktiven Projekten. Die restlichen 50% bzw. 70% der Projektkosten müssen anderweitig finanziert werden. Möglichkeiten der Ko-Finanzierung sind beispielsweise Eigenmittel des Antragstellers, öffentliche oder private Mittel, Spenden, Eigenleistungen durch bürgerschaftliches Engagement.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert und muss durch den Projektträger selbst getragen werden
Für die Einreichung Ihres Förderantrags haben wir die wichtigsten Unterlagen nachfolgend bereitgestellt. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und prüfen Sie alle Punkte des vorgegebenen Projektablaufplans, denn so erreichen Sie sicher Ihr Förderziel.
Nach Erstellung der Projektunterlagen wird dem Entscheidungsgremium unserer LAG Ihre Projektidee vorgestellt und mittels eines Projektauswahlverfahrens auf Förderfähigkeit geprüft. Der positive Beschluss dieses Gremiums ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie einen Förderantrag beim zuständigen Amt einreichen können. Über die Projektförderung entscheidet letztendlich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ingolstadt-Pfaffenhofen.
Wichtiger Hinweis: Ein Maßnahmenbeginn ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der LEADER-Förderung.